AGB

§ 1 Vertragsabschluß
Bestellungen sind wirksam, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigen oder die Bestellung tatsächlich ausführen. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für vorgegebene Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, soweit diese mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen.

§ 2 Lieferung, Lieferverzug, Eigentumsvorbehalt
Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermines / der Lieferfrist, hat der Käufer uns schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Abnahme der Lieferung verweigern wird.
Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft uns am Lieferverzug Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser Anspruch des Käufers wird einvernehmlich der Höhe nach mit 10% des Nettowarenwertes begrenzt. Trifft uns am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit und/oder den Käufer eine Mitschuld, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Bei höherer Gewalt tritt Lieferverzug nicht ein. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend und die Abweichung dem Käufer zumutbar, so sind wir berechtigt, entsprechende Abweichungen zu veranlassen, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch uns, spätestens Übergabe an einen Spediteur/Frachtführer als bewirkt. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können bei Zahlungsverzug unbeschadet weitergehender Ansprüche von uns jederzeit wieder beim Käufer abgeholt werden.

§ 3 Zahlung, Zahlungsverzug
Unsere Ansprüche sind bei Auslieferung, spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag - ungeschmälert - unserem Konto gutgebracht ist. Laufen im Zusammenhang mit der Überweisung Spesen auf gehen diese zu Lasten des Überweisenden. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung nicht vollständig und fristgerecht unserem Konto gutgebracht, tritt Verzug ein. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. geltend zu machen. Im Falle des Verzuges sind uns alle mit der Geltendmachung unserer Ansprüche verbundenen Kosten zu ersetzen, auch die der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung. Spesen, Kosten und Zinsen werden von Zahlungseingängen zuerst abgerechnet und der verbleibende Betrag der Kapitalforderung gutgebracht. Wird dann die Kapitalforderung nicht ausgeglichen, bleibt unser vorbehaltener Eigentumsanspruch aufrecht.

§ 4 Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 ABGB sechs Monate. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder Kenntnis des Mangels, wenn dieser nicht erkennbar war, schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn wir nicht innerhalb angemessener Frist (vgl. § 3) verbessern oder Ersatz leisten. Ist der nicht von Mängeln erfasste Teil der Lieferung verwendbar, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Teiles der Lieferung Ansprüche geltend machen. Weitere Ansprüche sind gemäß § 3 zu behandeln. Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln können nur dann geltend gemacht werden, wenn uns an diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jedenfalls ist unsere Pflicht zur Gewährleistung und Haftung sowohl dem Umfang wie auch der Höhe nach mit der allfälligen Haftung unseres Zulieferers beschränkt. Besondere Rückgriffsansprüche unseres Kunden nach § 933b ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.

§ 5 Werbeeindrucke/Vorlagen
Ist über Wunsch des Kunden in/auf die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeein- oder -aufdruck vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Aus technischen Gründen sind wir berechtigt, bei Lieferung derartiger Produkte eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vorzunehmen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest grobe Fahrlässigkeit} in Verlust geraten oder beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von E 150. Muster/Abzüge von Werbeein- und -aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch des Kunden her. Sie gelten als genehmigt, wenn wir nicht binnen 2 Wochen eine anderslautende Nachricht erhalten.
Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.

§ 6 Gewerblicher Rechtsschutz
Alle unsere Produkte sind von gewerblichen Schutzrechten umfasst. Jedwede Veränderung oder Vervielfältigung stellt einen Eingriff in unsere Schutzrechte dar und ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

§ 7 Versand
Der Versand aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per Post/Bahn, oder nach unserer Wahl per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackungskosten werden, gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur über Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während des Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Spediteur/Frachtführer beschränkt.

§ 8 Inkasso
Unsere Mitarbeiter sind nur mit besonderer Vollmacht bezogen auf den Einzelfall zum Inkasso berechtigt.

Multigate Gesellschaft mbH/AGB 200