Werbeartikel - Lexikon

Öko-Gemeinschaftszeichen

Das Öko-Gemeinschaftsemblem der Europäischen Union kennzeichnet Produkte, die sowohl alle Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen als auch bei allen Erzeugungs- und Aufbereitungsvorgängen dem Kontrollverfahren innerhalb der Gemeinschaft unterlagen. Die EG-Öko-Verordnung definiert die Standards des ökologischen Landbaus in der europäischen Union. Sie enthält Vorgaben für Anbau und Verarbeitung, regelt die Kennzeichnung von Bioprodukten und die Kontrolle der Betriebe. Zugelassene Kontrollstellen prüfen die Einhaltung der Bestimmungen. So sind für Biolebensmittel nur wenige Zusatzstoffe zugelassen. Geschmacksverstärker, Süßstoffe und künstliche Farbstoffe sind für Bioware nicht zulässig.

Mit dem Siegel soll der Missbrauch der Bezeichnung „Öko" unterbunden und ein europaweit einheitlicher Qualitätsstandard gesichert werden. Irreführende Bezeichnungen sind gemäß EG-Öko-Verordnung unzulässig. Im Klartext heißt das: Wo „Bio" oder „Öko" draufsteht, ist auch „Bio" oder „Öko" drin. Diese Begriffe sind in allen EU-Landessprachen geschützt. Die Angabe des staatlichen Bio-Siegels ist freiwillig. Ab 1. Juli 2010 wird das EU-Bio-Logo zum verpflichtenden Kennzeichnungselement, dann soll außerdem ein neues EU-Logo das bisherige Zeichen ersetzen.

Alle Lebensmittelbetriebe werden von den zuständigen Landesbehörden kontrolliert und überwacht. Vom Acker bis zum Supermarktregal ist so jeder Schritt der ökologischen Produktion nachvollziehbar. In Deutschland übernehmen die Kontrollen staatlich zugelassene private Kontrollstellen.
Auch Ökoprodukte aus Ländern, die nicht zur EU gehören (Drittländern), unterliegen strengen Kontrollen, die denen der EG-Öko-Verordnung entsprechen. www.bmelv.de